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So steht es auf einer christlichen Webseite. Christen aller Coleur, selbst diejenigen, die ansonsten kaum etwas mit Kirche und Gottglauben am Hut haben, stimmen darin überein, dass die "Zehn Gebote" eine, wenn nicht überhaupt die massgebliche Grundlage eines gesellschaftlichen Zusammenlebens darstellt und dass eigentlich alle Menschen, egal welcher Weltanschauung, dem zustimmen können. Ist dem wirklich so? Interessanterweise sind die "Zehn Gebote" wohl das einzige Relikt aus dem alten Testament, das für Christen noch einen bindenden Charakter darzustellen scheint. Während z.B. andere "mosaischen Gesetze", wie zum Beispiel die Erlaubnis, die eigenen Töchter in die Sklaverei zu verkaufen (2), das Recht Sklaven straffrei zu töten (3) sowie die Pflicht, seine Verwandten und Freunde bei religiösen Meinungsverschiedenheiten umzubringen (4) von heutigen Christen nicht praktiziert werden, so lernen doch schon mancherorts Erstklässler die "Zehn Gebote" auswendig. Betrachten wir jedoch die "Zehn Gebote" unter dem Gesichtspunkt, inwieweit sie mit den Menschenrechten und dem Grundgesetz kompatibel sind, so werden wir bald Erstaunliches feststellen. Ich nehme daher den Text aus der revidierten Lutherbibel (1984) über die "Zehn Gebote" heran, um die einzelnen Gebote einer genaueren Prüfung zu unterziehen. (5) Allerdings gibt es unterschiedliche Zählungen für diese zehn Gebote. Die jüdische Zählung, der auch manche christlichen Sondergemeinschaften folgen, teilt das erste Gebot in zwei auf und fasst die letzten beiden zusammen. Aber lassen wir solche Spitzfindigkeiten und beginnen mit dem ersten Gebot, so wie es die meisten Christen kennen. 1.Gebot: Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Missetat der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen, aber Barmherzigkeit erweist an vielen tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten. "Keine anderen Götter zu haben neben dem EINEN" impliziert, dass es zwangsläufig andere GöttInnen geben muss. Sonst würde diese Aussage wenig Sinn machen. Es handelt sich hierbei also um einen verordneten Henotheismus. (6) Der Anspruch dieses Gottes (und vor allem seiner irdischen Statthalter) auf Exklusivität kollidiert sowohl mit der negativen als auch der positiven Religionsfreiheit. Noch vor gut zweihundert Jahren herrschte hierzulande Konfessionszwang. Zugelassen waren nur Religionen, die "den EINEN Gott" verehrten, entsprechend dem ersten Gebot, und jedermann/frau musste sich zu einer dieser Konfessionen (katholisch, evangelisch, reformiert, jüdisch) bekennen. Erst mit Beginn der französischen Revolution setzte gegen den erbitterten Widerstand von Kirche und Klerus ein Prozess der Liberalisierung ein, der es uns heute gestattet, frei von Strafandrohung auch nicht an den EINEN Gott zu glauben. Das "Bilderverbot", ergo das Verbot sich zu kultischen Zwecken Kunstartikel herstellen zu dürfen, widerspricht der verfassungsgemässen Freiheit der Kunst und des Rechtes auf Selbstentfaltung. Dass zudem der EINE Gott auch noch die Kinder, Enkel und Urenkel für Verfehlungen der Väter bestrafen will ist mit modernem Strafrecht nun überhaupt nicht mehr vereinbar und erinnert an die Sippenhaft der Nazis. Glaubenszwang, Einschränkung künstlerischer Tätigkeit und Sippenhaft sind wohl kaum Bestandteile einer zeitgemässen Ethik. Das erste Gebot verstösst gegen die elementaren Menschenrechte auf dreifache Weise. 2.Gebot: Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht. Mißbrauch des "Namens des Herrn" ist immer sehr subjektiv als solcher zu werten und schwer an objektiven Kriterien festzumachen. Mancher Kopf musste schon rollen um jemand zu schützen, dessen Existenz gar nicht als gesichert anzusehen, ja eher unwahrscheinlich ist, den EINEN Gott. Als Relikt daraus schlummert immer noch der unsägliche §166 StGB (7) in unserem Strafrecht ("Gotteslästerungsparagraph"). Allerdings gilt "Gotteslästerung" nur dann als strafbar, wenn der Landfriede gefährdet ist, also eine ziemlich hohe Hürde. Ein Vorstoss zur Abschaffung desselben vor einigen Jahren fand indes keine parlamentarische Mehrheit genausowenig wie der Gesetzentwurf zur Verschärfung desselben durch die CDU und der Kirchenlobby. Obwohl die Justiz in den letzten zwanzig Jahren wohl kaum mehr Urteile wegen Gotteslästerung verhängt hat, so besteht diese Gefahr latent fort. Aktuell ist ein Fall anhängig, bei dem jemand Klopapierrollen mit dem Stempelaufdruck "Koran" versehen und zum symbolischen Kauf angeboten hat. Dies führte zu einem Strafbefehl wegen Verstoss gegen den §166 StGB und einer Hausdurchsuchung. (8) Der Auslöser war eine Beschwerde der iranischen Regierung (!!!). Willfährig zu sein gegenüber einem klerikalfaschistischen Land, das Ehebrecherinnen steinigen lässt und wo auf "Glaubensabfall" die Todesstrafe steht, zeugt nicht gerade von einer unabhängigen Justiz. Es ist daher längst überfällig, dass dieser anachronistische Paragraph aus dem Strafgesetzbuch entfernt wird. 3.Gebot: Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heiligest. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt. Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn. Nun ist es ja auf den ersten Blick keine schlechte Idee einen arbeitsfreien Tag pro Woche zu haben. In vorindustriellen Zeiten von Frondienst und Leibeigenschaft war der arbeitsfreie Sonntag ein Segen für die geplagten Menschen in Stadt und auf dem Land. Und selbst die sonntags geöffneten Gastwirtschaften haben meist einen Ruhetag. Und dass neben den Juden wohl nur noch die Adventisten den "Sabbat heiligen" stört niemanden wirklich. Aber die Begründung für dieses "Gebot" ist schräg: Sie setzt voraus, dass der EINE Gott "Himmel und Erde" in sechs Tagen erschaffen hat. Diese anachronistische kreationistische Weltsicht erlebt derzeit eine Renaissance in der Form des pseudowissenschaftlichen "intelligent design". Deren nicht gerade an Geldnot leidenden Verfechter haben es immerhin erreicht, dass im US- Bundesstaat Kansas an öffentlichen Schulen der Kreationismus als wissenschaftliche Tatsache gelehrt wird. Hierzulande ist es die im baden-württembergischen Baiersbronn ansässige "Studiengemeinschaft Wort und Wissen" (9), die versucht, "evolutionskritische" Lehrbücher in die Schulen zu bringen. Obwohl mit dem thüringischen Ministerpräsident Althaus ein prominenter Regierungsvertreter dem Verein seine Unterstützung gewährt, ist es doch mittelfristig eher unwahrscheinlich, dass derartige Bestrebungen erfolgreich sein werden. (10) Wissenschaftliche Arbeit hat immer ergebnisoffen zu sein und ist nicht wie das "intelligent design" eine Alibifunktion für religiöse Absonderlichkeiten. 4.Gebot: Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. Vater und Mutter zu ehren ist sicher eine Selbstverständlichkeit, die keines besonderen Gebotes bedürfte. Immerhin verdanken wir ihnen unser Dasein. Dass die katholische Kirche aus eigennützigen Interessen davon Ausnahmen geschaffen hat, fällt erst bei näherem Hinsehen auf. Mönche und Nonnen, die pflegebedürftige Eltern haben, können kaum erwarten, dass sich die Kirche derer annimmt, haben sie doch mit Eintritt in den Orden unwiderruflich schon auf ihre gesamten Vermögenswerte und zukünftigen Erbschaften zu Gunsten des Ordens verzichtet. Und dass Sozialämter, die dann für die notwendigen Kosten aufkommen, dafür den Orden in Haftung nehmen ist undenkbar. Hätten die Kirche nicht lieber auf ihren gekreuzigten mythologischen Vordenker hören sollen der angeblich sagte: "Warum übertretet denn ihr Gottes Gebot um eurer Satzungen willen? Denn Gott hat geboten "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer aber Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben." Aber ihr lehrt: Wer zu Vater oder Mutter sagt: Eine Opfergabe soll sein, was dir von mir zusteht, der braucht seinen Vater nicht zu ehren. Damit habt ihr Gottes Gebot aufgehoben um eurer Satzungen willen."(11) Wenn, wie im 4. Gebot bestimmt, die tatsächliche individuelle Lebenserwartung an den Umstand geknüpft wäre, dass den leiblichen Eltern die nötige Achtung zuteil wird, warum schlägt sich das dann nicht empirisch nieder? Und dass ihr Land ihnen von ihrem Gott direkt zugeteilt wurde, glauben nicht nur orthodoxe Juden, sondern auch evangelikale US-Amerikaner ("God's Own Country"). 5.Gebot: Du sollst nicht töten. Mord und Totschlag werden in Friedenszeiten fast weltweit als Straftat geahndet. Theoretisch! Kopfabschlagen im Namen des HERRN galt schon immer als gute Tat. Hexen verbrennen auch! Kein Wunder, kaum waren die Zehn Gebote in Stein gemeisselt, musste auch schon ein armer Mann deswegen sterben, weil er am Sabbat ein wenig Brennholz gesammelt hatte. (12) Und dass die Kanaanäer im noch zu erobernden Land vom Säugling bis zum Greis hingemetzelt werden sollten, nur weil sie andere GöttInnen anbeteten, steht schon ein paar Kapitel weiter. (13) Kein Wunder, dass es auch später mit dem Tötungsverbot niemand mehr sonderlich ernst nahm. Nach China und dem Iran vollstrecken die superchristlichen USA die meisten Todesurteile weltweit. 6.Gebot: Du sollst nicht ehebrechen. Es hat sehr lange gedauert, bis die Erkenntnis zum Tragen kam, dass Frauen kein Besitz, sondern eigenständige und gleichberechtigte Wesen sind, und somit Ehebruch auch kein Eingriff in männliche Eigentumsrechte darstellt. Und ob ich mit einer (meiner) Frau Sex habe (oder mit einem oder mehreren Männern und/oder Frauen), ob sie nur mit mir Sex hat, oder ob überhaupt nicht, ob wir das oder jenes wollen, ob wir lieber Gruppensex haben oder sonst irgendwas anderes, ist unsere einvernehmliche Entscheidung, in die kein Dritter sich einzumischen hat, auch kein Gott. Dieses Gebot kollidiert eindeutig mit dem Grundrecht der sexuellen Selbstbestimmung. 7.Gebot: Du sollst nicht stehlen. 8.Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. Dass Normalbürger vor Gericht die Wahrheit sagen müssen ist bekannt. Verstöße dagegen stehen als Meineid oder uneidliche Falschaussage unter Strafe. Priester und sonstige Prediger berufen sich auf das Beichtgeheimnis, Beamte und Politiker auf eine fehlende Aussagegehmigung ihrer Dienstbehörde, Polizisten sprechen ihre Aussagen untereinander ab, nigendwo wird so viel gelogen wie bei Gericht und Untersuchungsausschüssen. Wen wundert es da, dass auch der kleine Mann lügt um sich Vorteile zu verschaffen, die Großen machen es ja vor. Und dass man auch mal lügen muss um jemanden zu schützen ist wohl jedem klar. Oder was wäre wohl passiert, hätte jeder Bauer, der damals Juden auf dem Dachboden versteckt hielt, um sie vor der Vernichtung zu retten, der Gestapo die Wahrheit gesagt? 9.Gebot: Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. 10.Gebot: Du sollst nicht begehren deines Nächsten
Weib, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was dein Nächster hat. Fazit: Wer jetzt noch der Ansicht ist, die "Zehn
Gebote" seien eine mögliche Grundlage für einen "Weltethos", wie es z.B.
der Theologe Hans Küng anstrebt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Ein archaisches
Menschenbild zusammen mit Verpflichtung exklusiv den monotheistischen Macho- Gott
"anzubeten" kann keine Basis für das Zusammenleben unterschiedlichster
Individuen sein. Quellenangaben: 1)http://www.universellesleben.
org/deutsch/frameload.html?/deutsch/wir_ ueber_uns/zehn_gebote.html |
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